Kein Fremder, sondern ein vertrautes Gesicht.
Ihr Engel kommt jedes Mal. Er weiß, wie Sie Ihren Kaffee trinken, worüber Sie gern erzählen und was Ihnen guttut.
Wir möchten, dass Sie sich zu Hause sicher und gut aufgehoben fühlen und Ihren Alltag wieder entspannter genießen können. Ihr Engel lernt Ihre Gewohnheiten kennen und verbringt gern Zeit mit Ihnen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie mit Pflegegrad keine Kosten entstehen. Bei Ihrem Pflegegrad-Antrag
unterstützen wir ebenfalls.

Als zertifizierter Betreuungsdienst rechnen wir Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Versorgung direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.
Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihr Pflegegrad bietet.
KOOPERATIONSPARTNER



















„Wir sind da, solange Sie uns brauchen.“
Jodie Prasser
Inhaberin
Ihr Engel kommt jedes Mal. Er weiß, wie Sie Ihren Kaffee trinken, worüber Sie gern erzählen und was Ihnen guttut.
Keine Verträge, die Sie binden. Wir bleiben, weil Sie uns gern bei sich haben, nicht weil Sie müssen.
Vom ersten Gespräch bis zum ersten Besuch vergehen höchstens 10 Tage.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keinen Antrag allein ausfüllen.

Wir helfen bei Haushalt, Wäsche und kleinen Arbeiten im Garten.
Wir kaufen ein, kochen und essen auf Wunsch gemeinsam.
Wir unterstützen bei Schreiben, Anträgen, Ablage und digitalen Geräten.
Wir begleiten Spaziergänge, Theaterbesuche und Ausflüge im Alltag.
Wir hören zu, spielen, lesen vor und verbringen Zeit gemeinsam.
Wir begleiten sicher zu Terminen, Therapien, Einkäufen und Erledigungen.

Wir sind Ihre verlässlichen Engel und unterstützen Menschen jeden Alters dort, wo der Alltag schwer wird: im Haushalt, beim Einkaufen, auf dem Weg zum Arzt oder einfach mit Zeit für ein gutes Gespräch.
Unser Ansporn: Jeder soll so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können, mit einem Menschen an der Seite, auf den Verlass ist.
Wen unterstützen die Engel im Alltag?
Wir begleiten Kinder, Erwachsene, ältere Menschen und ihre Familien.Die Unterstützung richtet sich nach dem Bedürfnis, nicht nach dem Alter.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf bei Freizeitaktivitäten und vertrauten Alltagswegen – zum Beispiel zur Therapie. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir ab, was Ihre Familie entlastet.
Nach einer Verletzung, während einer Erkrankung oder bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf: Wir helfen beim Einkaufen, im Haushalt und bei alltäglichen Erledigungen. Damit Sie sich auf Ihre Erholung und die Dinge konzentrieren können, die Ihnen wichtig sind.
Selbstbestimmt zu Hause leben – mit Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird. Wir helfen im Haushalt, begleiten zu Terminen und nehmen uns Zeit für Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten.
Sie kümmern sich um einen nahestehenden Menschen oder brauchen selbst Entlastung im Familienalltag? Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben im Haushalt und begleiten Menschen mit Unterstützungsbedarf. So gewinnen Sie Zeit für Ihre Familie und eigene Pausen.

„Wir unterstützen dort, wo unsere Hilfe im Alltag am meisten gebraucht wird. Egal ob im Haushalt oder bei einer gemeinsamen Frikadelle im Uerige!“
Jodie PrasserInhaberin
SO LÄUFT ES AB
ERSTGESPRÄCH
Anruf, Nachricht oder WhatsApp. Sie wählen den Weg.
VOR ORT
Wir treffen uns kostenfrei und unverbindlich bei Ihnen, lernen uns kennen und besprechen Ihren Bedarf.
START
Ihre feste Bezugsperson startet mit der vereinbarten Unterstützung in Ihrem Alltag.


KOSTENÜBERNAHME
Bis zu 0 €
im Jahr für Ihre Alltagshilfe – mit Pflegegrad 2 bis 5.
Pflegegrad 1–5
131 €
pro Monat
Entlastungsbetrag für anerkannte Alltagshilfe.
Zusätzlich ab Pflegegrad 2
3.539 €
pro Jahr
Verhinderungspflege, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt.
Gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege.
Noch kein Pflegegrad? Wir helfen auch privat – und schauen mit Ihnen, ob sich ein Antrag lohnt.
131 € monatlich: Bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1. Die Erstattung erfolgt für geeignete Leistungen im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags.
Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2, wenn Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Bereits genutzte Beträge werden abgezogen.
Weitere Finanzierung: Ab Pflegegrad 2 kann der Umwandlungsanspruch helfen. Er kann das Pflegegeld verringern. Ohne Pflegegrad sind bei erfüllten Voraussetzungen und Bewilligung Haushaltshilfe über die Krankenkasse infrage sowie Privatzahlungen möglich.
Vor dem ersten Einsatz klären wir Leistungen, Preise und mögliche Eigenkosten. Stand: September 2026.
Wir helfen Ihnen beim Antrag und bei allen Formularen.Sprechen Sie uns einfach darauf an.
HÄUFIGE FRAGEN
Wir helfen im Haushalt, beim Einkaufen, bei alltäglichen Erledigungen und begleiten zu Arztterminen. Auch für Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten und persönliche Gespräche sind wir da. Welche Aufgaben wir übernehmen, stimmen wir auf Ihre Wünsche und Ihren Unterstützungsbedarf ab.
Wir unterstützen Menschen in allen Stadtteilen Düsseldorfs. Nennen Sie uns einfach Ihren Stadtteil oder Ihre Postleitzahl. Gemeinsam klären wir, welche Termine für Ihre Unterstützung aktuell möglich sind.
Ja, Sie können den ersten Kontakt und die Abstimmung übernehmen – auch wenn Sie selbst nicht in Düsseldorf wohnen. Mit dem Einverständnis Ihrer Eltern besprechen wir gemeinsam die gewünschte Unterstützung. Dabei stehen die Wünsche und die Selbstbestimmung Ihrer Eltern im Mittelpunkt.
Ja, unsere Alltagshilfe richtet sich an Menschen unterschiedlichen Alters. Dazu gehören beispielsweise die Begleitung zu Freizeitaktivitäten oder Unterstützung im Haushalt nach einer Erkrankung oder Verletzung. Gemeinsam klären wir, welche Hilfe zu Ihrer Situation passt und ob wir den Bedarf abdecken können.
Nein. Sie können unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung auch privat nutzen. In bestimmten Situationen kommt außerdem eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse infrage, ohne dass ein Pflegegrad vorliegt. Wir besprechen mit Ihnen die möglichen Wege.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der vereinbarten Unterstützung. Vor dem ersten Einsatz erhalten Sie ein Angebot mit Stundensatz und gegebenenfalls anfallenden Anfahrtskosten. Wir besprechen auch, welchen Anteil Ihre Kasse übernehmen kann und welche Kosten Sie selbst tragen.
Bei häuslicher Pflege können Sie ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich für anerkannte Unterstützung im Alltag nutzen. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich Verhinderungspflege infrage kommen. Dafür stehen gemeinsam mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung – abhängig vom verbleibenden Budget und den Voraussetzungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja – etwa bei schwerer Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder wegen Schwangerschaft beziehungsweise Entbindung. Wir unterstützen bei der Antragstellung; über Umfang und Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse. Je nach Leistung sind Zuzahlungen möglich. Grundlagen sind § 38 SGB V und § 24h SGB V.
Für abrechenbare Leistungen ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich. Wir besprechen vorab mit Ihnen, welche Unterlagen dafür benötigt werden. Ob eigene Kosten entstehen, hängt von den vereinbarten Leistungen und Ihrem verfügbaren Budget ab.
Wir planen möglichst mit einer festen Alltagsbegleitung, damit Vertrauen entstehen kann. Bei Krankheit oder Urlaub kümmern wir uns nach Verfügbarkeit um eine passende Vertretung aus unserem Team. Änderungen und mögliche Termine stimmen wir mit Ihnen ab.
Nein. Unser Schwerpunkt liegt auf Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung. Körperpflege sowie medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht. Unsere Unterstützung kann die Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes ergänzen.
Ein Einsatz dauert bei uns mindestens 1,5 Stunden. Wie häufig wir kommen, vereinbaren wir gemeinsam mit Ihnen. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr. In einem kostenfreien, unverbindlichen Gespräch – gerne bei Ihnen zu Hause – besprechen wir Ihren Bedarf und die nächsten Schritte.
Den frühestmöglichen Start klären wir im Erstgespräch – in der Regel innerhalb von 10 Tagen. Er hängt von Ihrem Unterstützungsbedarf und den gewünschten Zeiten ab. Falls eine Kostenübernahme beantragt werden muss, berücksichtigen wir auch die Abstimmung mit Ihrer Kasse.