Kein Fremder, sondern ein vertrautes Gesicht.
Ihr Engel kommt jedes Mal. Er weiß, wo der Staubsauger steht, wie Sie Ihre Wäsche falten und was Ihnen guttut.
Wir übernehmen, was im Haushalt schwerfällt: Putzen, Wäsche, Einkauf und Ordnung. Ihr Engel aus Düsseldorf kommt regelmäßig, lernt Ihre Gewohnheiten kennen und verbringt gern Zeit mit Ihnen.
Ab Pflegegrad 1 rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie mit Pflegegrad keine Kosten entstehen. Ohne Pflegegrad prüfen wir mit Ihnen die Haushaltshilfe über die Krankenkasse.




Als zertifizierter Betreuungsdienst in Düsseldorf rechnen wir Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Versorgung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ohne Pflegegrad unterstützen wir Sie beim Antrag auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Kasse Ihre Haushaltshilfe übernimmt.
Kostenfrei & unverbindlich
KOOPERATIONSPARTNER









„Wir sind da, solange Sie uns brauchen.“
Jodie Prasser,
Inhaberin
Ihr Engel kommt jedes Mal. Er weiß, wo der Staubsauger steht, wie Sie Ihre Wäsche falten und was Ihnen guttut.
Keine Verträge, die Sie binden. Wir bleiben, weil Sie uns gern bei sich haben, nicht weil Sie müssen.
Vom ersten Gespräch bis zum ersten Einsatz vergehen höchstens 10 Tage.
Schon ab Pflegegrad 1 rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keinen Antrag allein ausfüllen.

Hand in Hand im Alltag
Wir saugen, wischen, putzen Bad und Küche und halten Ihre Räume in Ordnung.
Wir waschen, bügeln, wechseln die Bettwäsche und räumen den Schrank ein.
Wir kaufen ein, kochen und essen auf Wunsch gemeinsam.
Wir gießen Blumen, pflegen den Balkon und helfen bei kleinen Arbeiten im Garten.
Wir unterstützen bei Schreiben, Anträgen, Ablage und auf Wunsch beim Pflegegrad-Antrag.
Wir begleiten zum Arzt und zu Erledigungen in Düsseldorf und haben Zeit für Spaziergänge und Gespräche.

Wir sind Ihre verlässlichen Engel und unterstützen Menschen jeden Alters dort, wo der Alltag schwer wird: beim Putzen, bei der Wäsche, beim Einkaufen oder einfach mit Zeit für ein gutes Gespräch.
Unser Ansporn: Jeder soll so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können, mit einem Menschen an der Seite, auf den Verlass ist. Von Kaiserswerth bis Benrath, von Oberkassel bis Gerresheim.

Für wen ist unsere Haushaltshilfe?
Wir unterstützen Senioren, Erwachsene, Familien und pflegende Angehörige in Düsseldorf. Die Hilfe richtet sich nach dem Bedürfnis, nicht nach dem Alter.
Selbstbestimmt zu Hause leben, ohne dass der Haushalt zur Last wird. Wir putzen, waschen, kaufen ein und nehmen uns Zeit für Gespräche und Spaziergänge. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse.
Nach einer Operation, während einer schweren Erkrankung oder in der Schwangerschaft: Wir übernehmen den Haushalt, bis Sie wieder auf den Beinen sind. Oft übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Fällt ein Elternteil wegen Krankenhaus oder Reha aus und lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, zahlt in der Regel die Krankenkasse. Wir halten den Familienalltag am Laufen.
Sie kümmern sich um Mutter, Vater oder Partner? Wir übernehmen den Haushalt, damit Ihnen Zeit für das Miteinander und eigene Pausen bleibt.

„Wir unterstützen dort, wo unsere Hilfe im Alltag am meisten gebraucht wird. Egal ob im Haushalt oder bei einer gemeinsamen Frikadelle im Uerige!“
Jodie Prasser, Inhaberin
SO LÄUFT ES AB
ERSTGESPRÄCH
Anruf, Nachricht oder WhatsApp. Sie wählen den Weg.
VOR ORT
Wir treffen uns kostenfrei und unverbindlich bei Ihnen in Düsseldorf, besprechen Ihren Bedarf und klären, ob Pflege- oder Krankenkasse zahlt.
START
Ihre feste Bezugsperson beginnt mit der vereinbarten Hilfe, in der Regel innerhalb von 10 Tagen.


KOSTENÜBERNAHME
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Bis zu 5.111 €
im Jahr für Ihre Haushaltshilfe – mit Pflegegrad 2 bis 5.
Pflegegrad 1–5
131 €
pro Monat
Entlastungsbetrag für anerkannte Haushaltshilfe, schon ab Pflegegrad 1.
+
Zusätzlich ab Pflegegrad 2
3.539 €
pro Jahr
Verhinderungspflege, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt.
Gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege.
Ohne Pflegegrad
Krankenkasse
bei Bedarf
Haushaltshilfe nach OP, Krankenhaus oder in der Schwangerschaft. Wir helfen beim Antrag.
Noch kein Pflegegrad? Wir helfen auch privat und schauen mit Ihnen, ob sich ein Antrag lohnt.
131 € monatlich: Bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1. Die Erstattung erfolgt für geeignete Leistungen im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags. Nicht genutzte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2, wenn Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Bereits genutzte Beträge werden abgezogen.
Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung können für Haushaltshilfe genutzt werden. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318 € im Monat, bei Pflegegrad 3 bis zu 598 €. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig.
Ohne Pflegegrad 2–5 kann die Krankenkasse Haushaltshilfe übernehmen, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und niemand im Haushalt einspringen kann:
Sie zahlen 10 % der Kosten pro Tag zu, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung. Ab Pflegegrad 2 läuft die Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
Kostenübernahme prüfen lassenVor dem ersten Einsatz klären wir Leistungen, Preise und mögliche Eigenkosten. Stand: Oktober 2026.
Wir helfen Ihnen beim Antrag und bei allen Formularen. Bis dahin ist Haushaltshilfe privat oder über die Krankenkasse möglich. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
HÄUFIGE FRAGEN
Wir putzen, waschen und bügeln, kaufen ein, kochen und halten Ordnung. Auf Wunsch begleiten wir auch zu Arztterminen oder auf einen Spaziergang. Welche Aufgaben wir übernehmen, stimmen wir auf Ihre Wünsche ab.
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 131 € im Monat als Entlastungsbetrag zu. Den setzen wir direkt für Ihre Haushaltshilfe ein und rechnen mit der Pflegekasse ab. Wie viele Stunden das im Monat ergibt, rechnen wir Ihnen im Erstgespräch vor.
Mit Pflegegrad 2 nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Zusätzlich können bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung umgewandelt werden, das sind bis zu 318 € im Monat. Fällt Ihre Pflegeperson aus, kommt die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Jahr dazu.
Auch bei Pflegegrad 3 gibt es 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Über den Umwandlungsanspruch sind bis zu 598 € im Monat zusätzlich möglich, solange kein Pflegedienst die Sachleistung nutzt. Dazu kommt die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Jahr.
Die Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht führen können: nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten OP, bei schwerer akuter Erkrankung oder in der Schwangerschaft. Niemand im Haushalt darf einspringen können. Grundlagen sind § 38 SGB V und § 24h SGB V.
Wir arbeiten ausschließlich in Düsseldorf, dort aber in allen Stadtteilen: von Kaiserswerth und Angermund im Norden über Oberkassel, Pempelfort, Bilk und Flingern bis Benrath, Garath und Hellerhof im Süden. Außerhalb von Düsseldorf können wir leider keine Haushaltshilfe anbieten.